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  • „Mein Kind braucht Logopädie. Kann ich einfach einen Termin vereinbaren?“
    Leider ist das nicht ganz so einfach. Als Heilmittelerbringer darf ich nur im ärztlichen Auftrag behandeln. Vereinbaren Sie deshalb bitte als erstes einen Termin für Ihr Kind bei Ihrem Arzt. In der Regel ist der erste Ansprechpartner der Kinderarzt. Bei diesem Termin werden Sie nach der Sprachentwicklung Ihres Kindes gefragt und eventuell einige Untersuchungen (Kontrolle des Trommelfells, Hörtest) gemacht. Wenn Ihr Arzt/Ärztin feststellt, dass Ihr Kind Logopädie benötigt, dann stellt er/sie eine Verordnung für logopädische Therapie aus. Dies gilt sowohl für Kassenpatienten als auch für Privatpatienten. Eventuell bekommen Sie auch eine Überweisung für einen weiteren Facharzt, zum Beispiel an den HNO-Arzt oder an den Pädaudiologen.
  • Welche Ärzte können eine Heilmittelverordnung (Rezept) ausstellen?
    · HNO-Ärzte · Pädaudiologen · Phoniater · Allgemeinärzte · Zahnärzte · Kieferorthopäden · Neurologen
  • Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
    Kinder / Jugendliche Gesetzliche Krankenversicherung: Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren wird die logopädische Therapie vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Private Krankenversicherung: Die private Krankenversicherung übernimmt dann die Kosten für die logopädische Therapie Ihres Kindes, wenn Sie die Kostenübernahme im Versicherungsvertrag festgelegt haben. In den meisten Fällen ist die Therapie Teil des Vertrages. Wenn Sie sicher gehen wollen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung. Von mir erhalten Sie beim ersten Termin einen Kostenvoranschlag, der bei der Versicherung eingereicht werden kann, um abklären zu können, ob Sie eventuell eine Zuzahlung zur Therapie tätigen müssen. Erwachsene (ab 18 Jahren) Gesetzliche Versicherung: Gesetzlich Versicherte über 18 Jahre zahlen pro Verordnung (in der Regel werden 10 Therapien verordnet) eine Rezeptgebühr von 10 € und zusätzlich 10% des Rezeptwertes. Gesetzlich Versicherte können Sie von der Zuzahlungspflicht befreien lassen, wenn sie die individuelle Belastungsgrenze erreicht haben. Ist diese Grenze erreicht, können Versicherte auf Antrag auf Befreiung von weiteren Zuzahlungen bei Ihrer Krankenkasse für den Rest des Jahres befreien lassen bzw. erhalten den zu viel geleisteten Betrag zurück. Die persönliche Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke gilt: 1 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Sammeln Sie daher Ihre Zuzahlungsbelege. Private Krankenversicherung: Die private Krankenversicherung übernimmt dann die Kosten für die logopädische Therapie Ihres Kindes, wenn Sie die Kostenübernahme im Versicherungsvertrag festgelegt haben. In den meisten Fällen ist die Therapie Teil des Vertrages. Wenn Sie sicher gehen wollen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung. Von mir erhalten Sie beim ersten Termin einen Kostenvoranschlag, der bei der Versicherung eingereicht werden kann, um abklären zu können, ob Sie eventuell eine Zuzahlung zur Therapie tätigen müssen.
  • Wie läuft eine Therapie bei Kindern ab?
    Zum ersten Termin kommen Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Kind und bringen die logopädische Verordnung mit. Wir nehmen uns Zeit um uns gegenseitig kennen zu lernen. Im Erstgespräch (Anamnese) sprechen wir über die bisherige Entwicklung Ihres Kindes und über die Sorgen, die Sie sich wegen seiner Sprache machen. Währenddessen kann Ihr Kind schon etwas spielen und den Raum erkunden. Ich mache mir Notizen – über unser Gespräch und über das, was mir in dieser Situation schon an der Sprache Ihres Kindes auffällt. Danach führe ich eine genaue logopädische Diagnostik durch. Ich nutze hierbei eine Kombination aus standardisierten Testverfahren und freiem Spiel. Die Auswahl treffe ich ganz individuell für jeden Patienten.
  • Ablauf der Therapie bei Erwachsenen
    Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre Verordnung mit. Wir nehmen uns Zeit um uns gegenseitig kennen zu lernen. Im Erstgespräch (Anamnese) sprechen wir über ihre Sorgen und Schwierigkeiten und Ihre Wünsche für die Therapie. Sollte die Kommunikation stark eingeschränkt sein, ist es hilfreich, wenn Sie zu den ersten Therapieeinheiten jemanden Vertrautes mitnehmen (z.B. ihren Partner, ihre erwachsene Tochter etc.). Eine bekannte Person kann den Beginn unserer gemeinsamen Kommunikation erleichtern und Ihnen helfen sich in unbekannter Umgebung wohl zu fühlen. Ich mache mir Notizen über unser Gespräch Danach führe ich eine genaue logopädische Diagnostik durch. Ich nutze hierbei eine Kombination aus standardisierten Testverfahren und freier Sprache. Die Auswahl treffe ich ganz individuell für jeden Patienten. So kann ich genau feststellen, wo sich Ihre Schwierigkeiten befinden und in welchem Bereich Sie Unterstützung benötigen. Gemeinsam können wir nun passende Therapieziele auswählen und besprechen. Wir sprechen natürlich auch über ihre eigenen Ziele und Wünsche. Gemeinsam überlegen wir, wie wir dies erreichen können. Bei den folgenden Terminen werden wir an den gemeinsam ausgewählten Zielen arbeiten. Innerhalb der Therapiestunden arbeite ich meist allein mit meinen Patienten. Bei speziellen Störungsbildern ist jedoch eine Beratung und Anleitung der Partner und/oder erwachsenen Kinder sinnvoll um einen guten Therapieerfolg zu erlangen. Gerne binde ich Ihre Familie mit ein – nur gemeinsam können wir unsere Ziele erreichen. Über den Therapieverlauf informiere ich den ausstellenden Arzt mittels eines Verlaufsberichts. Je nach Therapieverlauf empfehle ich dabei Therapieverlängerungen, Therapiepause oder das Ende der Therapie. Die Entscheidung hierüber liegt jedoch beim Arzt.
  • Kann ich die Kosten für die logopädische Therapie auch selbst bezahlen?
    Sie können auch als Selbstzahler die Therapiekosten übernehmen. Sie benötigen lediglich ein Privatrezept für die Behandlung. Fragen Sie vorab bei mir an, welche Kosten der Logopädie auf Sie zukommen.
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